Barrierefreiheitserklärung für Hotel Otterbach

Einleitung

Das Hotel Otterbach in Bietigheim Bissingen ist ein traditionsreiches, familiengeführtes 3 Sterne Business- und Familienhotel mit zwei barrierefreien Zimmern.
Diese Erklärung gilt für die Website www.hotel otterbach.de und informiert Sie über den aktuellen Stand der digitalen Barrierefreiheit. Sie orientiert sich am Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), der zugehörigen Verordnung sowie den WCAG 2.1-Richtlinien (Niveau A und AA).

Stand der Barrierefreiheit
Die Website ist in weiten Teilen umfassend zugänglich gestaltet:

  • Barrierefreie Zimmer nach DIN 18024/18025 mit rollstuhlgerechtem Zugang, WC mit Haltegriffen, ebenerdigen Duschen und erhöhtem Waschbecken.
  • Markierte Behindertenparkplätze am Hotel sowie barrierefreier Zugang zum Gebäude.
  • Fahrstuhl: Alle Etagen sind ohne Stufen erreichbar.

Aktuell bekannte Einschränkungen:
Fehlende Alternativtexte bei Bildern, teilweise eingeschränkte Tastaturbedienbarkeit und PDFs im Downloadbereich sind noch nicht vollständig barrierefrei.

Maßnahmen zur Verbesserung
Das Hotel verfolgt diese Maßnahmen:

  • Klare Menüführung mit Seitenüberschriften: Startseite, Zimmer, Restaurant, Seminar, Kontakt.
  • Optimierung der Navigation für Screenreader und Tastaturbedienung.
  • Alt Texte für Bilder.
  • Prüfbarkeit der Kontraste (Text/Hintergrund).
  • Digitalisierung von PDF Inhalten mit barrierefreundlichen Formaten.
  • Regelmäßige Überprüfung durch barrierefreiheitsaffine Nutzer

Feedback & Kontakt
Haben Sie auf der Website Barrieren oder Zugangsprobleme festgestellt?
Kontaktieren Sie uns gerne:

  • Telefon: +49 7142 5840
  • E Mail: info@hotel otterbach.de
  • Adresse: Hotel Otterbach, Bahnhofstraße 153, 74321 Bietigheim Bissingen

Bitte nennen Sie dabei möglichst konkret:
Welche Barriere (z. B. Formulare, Bilder, Navigation) Sie erlebt haben und was wir besser machen können.

Marktüberwachung
Sollten Sie nach Ihrer Rückmeldung keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie sich an die zuständige Landesbehörde Baden Württemberg wenden (z. B. Landes-Behindertenbeauftragter).

Aktualisierung
Diese Erklärung wurde am 06.08.2025 erstellt und wird regelmäßig, mindestens einmal jährlich, überprüft.